Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.11.2006 - 19 U 76/06   

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https://dejure.org/2006,9527
OLG Karlsruhe, 30.11.2006 - 19 U 76/06 (https://dejure.org/2006,9527)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.2006 - 19 U 76/06 (https://dejure.org/2006,9527)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 2006 - 19 U 76/06 (https://dejure.org/2006,9527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Verrechnung von durch den beigeordneten Anwalt eingezogenen Beträgen auf den Gebührenanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der freiwilligen Leistung gemäß § 4 Abs. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Aufrechnung mit einem Vergütungsanspruch gegenüber einem geleisteten Vorschuss in anderer Sache; Vergütungsvereinbarung zwischen dem beigeordneten Anwalt und der begünstigten Partei

  • Judicialis

    ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 3 Abs. 4 Satz 1 a.F.; ; BRAGO § 18 a.F.; ; RVG § 4 Abs. 1; ; RVG § 4 Abs. 5; ; BGB § 667; ; BGB § 675

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiwillige Leistung i.S.v. § 3 Abs. 4 Nr. 3 BRAGO a.F bzw. § 4 Abs. 5 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 119/03

    Forderung an die äußere Gestaltung und den Inhalt einer Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2006 - 19 U 76/06
    Selbst wenn man eine Verrechnung aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung einer Leistung des Auftraggebers gleichstellen würde, müssten die Beklagten die Freiwilligkeit beweisen, die nur dann gegeben ist, wenn dem Auftraggeber bewusst ist, dass er mehr leistet als von ihm verlangt werden kann (h.M. vgl. zu § 3 Abs. 1: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO, § 3 Rn. 7; BGH NJW 2004, 2818 (s. Hinweis v. 19.10. II, 161); zu § 4 Abs. 1 S. 3 und Abs. 5 Satz 2 RVG: Schneider /Wolf aaO, § 4 Rn. 72 ff.).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 121/90

    Haftung des aus der Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts nach den Grundsätzen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2006 - 19 U 76/06
    Eine Haftung nach den Grundsätzen der Scheinsozietät (vgl. BGH WM 1991, 743) scheidet schon deswegen aus, weil die Beklagten Ziff. 4 und 5 zum Zeitpunkt der Mandatserteilung noch nicht bei der Beklagten Ziff. 6 beschäftigt und - wie aus dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 25.08.1998 im Verfahren des Klägers gegen die Rechtsanwälte E. u. F. ersichtlich - auch nicht im Briefkopf der Kanzlei aufgeführt waren, während später ihre Namen im Gegensatz zu denen der Sozien nicht mit einem Sternchen mit der Erläuterung "Gesellschafter" gekennzeichnet waren.
  • KG, 06.12.1983 - 1 WF 4843/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2006 - 19 U 76/06
    Die Vorbereitung des PKH-Antrages ist als solche, wenn es nachfolgend zum Prozess kommt, für den PKH bewilligt wird, keine von den Gebühren der Staatskasse nicht erfasste Tätigkeit, da sie mit der Erarbeitung des Streitstoffes für den Rechtsstreit zusammenfällt (vgl. KG Rpfleger 1984, 246).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2022 - 6 U 34/21

    Unwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung; Zusätzliche

    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62;OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 78/22

    Klage eines Rechtsanwalts gegen einen anderen auf Unterlassung; Unterlassung des

    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62;OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • LG Cottbus, 22.06.2022 - 1 O 174/21
    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
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   OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06   

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https://dejure.org/2006,19582
OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06 (https://dejure.org/2006,19582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2006 - 19 U 76/06 (https://dejure.org/2006,19582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 19 U 76/06 (https://dejure.org/2006,19582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei einfacher Streitgenossenschaft; Pflicht zur Offenbarung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Vertreter einer Kaufvertragspartei; Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen Mängeln

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 123; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440; ; BGB § 323

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei einfacher Streitgenossenschaft; Pflicht zur Offenbarung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Vertreter einer Kaufvertragspartei; Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen Mängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

    Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06
    Zum Anderen ist das kein Kriterium für die Zulässigkeit der Verfahrenstrennung nach § 145 ZPO (s.d. BGH NJW 2003, 2386 m.w.Nw.; Zöller/Greger § 145 Rn 5).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02

    Sittenwidrigkeit eines überhöhten Kaufpreises für ein Reitpferd

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06
    Die insoweit vom BGH zumindest geforderte Unerfahrenheit (s.d. BGH Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 123/02) der Käuferin lag bei der Klägerin nach ihrem eigenen Vortrag nicht vor.
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